Recht
Oft wird behauptet, Arbeitgeber verwenden bei der Formulierung von Zeugnissen eine Geheimsprache.
Arbeitszeugnisse stellen in gewisser Weise einen Spagat dar. Sie sollen wahrheitsgemäß sein. Das bedeutet, dass alle wesentlichen positiven und negativen Tatsachen aufzunehmen sind. Andererseits ist durch den Aussteller ein verständiges Wohlwollen an den Tag zu legen. Deshalb sind ungünstige Angaben nach Möglichkeit zu vermeiden. Es haben sich aber doch gewisse Floskeln eingebürgert, die wie folgt zu bewerten sind:
Auch in der Abschlussformel ist die Einschätzung des Arbeitgebers sehr gut auszudrücken und ein wahrheitsgemäßer Gesamteindruck erkennbar.
Als Faustregel gilt: Die Bewertung ist umso besser, je individueller und ausführlicher die Schlussformel ausfällt. Schlecht ist: Das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen. Ganz anders dagegen: Wir bedauern das Ausscheiden des Herrn X und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.
Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH