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Kündigung trotz bestem Arbeitszeugnis

Arbeitsrecht

Wird einem Arbeitnehmer wegen ungenügender Arbeitsleistung gekündigt und gleichzeitig ein sehr gutes Arbeitszeugnis ausgestellt, kann das auf eine Diskriminierung wegen dessen Herkunft hindeuten.

Beim Bundesarbeitsgericht landete kürzlich folgender Fall: Eine Arbeitnehmerin türkischer Herkunft wurde befristet eingestellt. Der Arbeitgeber verstrickte sich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Widersprüche. Er hatte ihr vorher zwar in einem Personalgespräch Arbeitsfehler angekreidet und auch nachträglich die Beendigung mit nicht genügender Arbeitsleistung begründet. Jedoch hatte er der Klägerin wohl aus Gefälligkeit ein Arbeitszeugnis ausgestellt, in dem er seine vollste Zufriedenheit mit ihrer Arbeitsleistung ausgedrückt hatte.

Die Klägerin ging gegen den Arbeitgeber vor und machte eine Diskriminierung wegen ihrer ethnischen

Herkunft geltend. Sie begründete das mit den widersprüchlichen Angaben des Arbeitgebers und auch mit der Tatsache, dass der Anteil der nichtdeutschen Beschäftigten in der Firma sehr gering sei.
Anders als das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht die beklagte Firma zu einer Entschädigung und Schadenersatz verurteilt. Das Bundesarbeitsgericht hingegen ließ die Sache offen und verwies den Vorgang zu weiteren Sachverhaltsermittlungen an das vorherige Gericht zurück. Das Landesarbeitsgericht hat nun zu prüfen, ob entweder das erteilte Zeugnis falsch war oder die Begründung, dass das Arbeitsverhältnis wegen der Leistungsmängel nicht fortgesetzt wurde.

Fazit: Arbeitszeugnisse sind wohlwollend zu formulieren. Dass das negative Folgen haben kann, beweist der beschriebene Fall, dessen Ausgang derzeit noch offen ist.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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