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3, 2, 1 - SEPA

Der Countdown läuft: Zum 1. Februar 2014 werden die nationalen Überweisungs- und Lastschrift- verfahren zugunsten des neuen SEPA-Verfahrens abgeschaltet.

Das hat der europäische Gesetzgeber verbindlich beschlossen. Alle Beteiligten stehen deshalb vor der Herausforderung, die Umstellung auf das neue Verfahren rechtzeitig vorzubereiten.

IBAN und BIC
IBAN steht für »International Bank Account Number«. Sie ist eine international standardisierte Bankkontonummer und besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen DE, einer Prüfziffer sowie der Bankleitzahl und der Kontonummer. BIC steht für »Business Identifier Code« und ist eine inter- national standardisierte Bankkennung.

Bei Zahlungsvorgängen innerhalb Deutschlands kann im Übrigen auf die Angabe der BIC verzichtet werden. Nahezu jedes Kreditinstitut hat auf seiner Homepage ein Tool zur Umrechnung von bisherigen Bankdaten auf die neuen SEPA-Daten.

Überweisungen
Die SEPA-Überweisung basiert auf der bisherigen Standardüberweisung und kann für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen verwendet werden. Sie müssen zwingend auf Euro lauten. Für sie gilt keine Betragsgrenze und sie sind möglich zwischen Konten in Deutschland und den anderen Teilnehmer- ländern. Als Verwendungszweck können statt der bisher möglichen 378 Zeichen nur noch 140 Zeichen angegeben werden.

Was ist zu tun?
- Auf den eigenen Brief- und/oder Rechnungspapieren ist die eigene neue IBAN und BIC einzusetzen 
- Die Personalabteilung sollte die IBAN der Arbeit- nehmer und etwaiger sonstiger Zahlungsempfänger für vermögenswirksame Leistungen etc. einholen 
- Lastschrifteinzugsverfahren neu organisieren

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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