Arbeitsrecht
Kann man nicht genommenen Urlaub bei einem Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis auch vom neuen Arbeitgeber verlangen?
Ein Urlaubsanspruch gegen den neuen Arbeitge- ber hängt davon ab, inwieweit der alte Arbeitgeber den zustehenden Urlaub bereits gewährt oder ab- gegolten hat.
Eine Frage der Beweislast
Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich darüber zu entscheiden, wer die Beweislast dafür trägt, ob dem Arbeitnehmer aus einem früheren Arbeits- verhältnis noch ein Urlaubsanspruch zusteht, der auf den Urlaub beim neuen Arbeitgeber anzu- rechnen ist. Grundsätzlich wird die Beweislast im Zivilrecht demjenigen auferlegt, der sich auf eine ihm günstige Rechtsfolge beruft.
Im Fall des Arbeitnehmers, der einen Urlaubs- anspruch geltend machen möchte, ist deshalb er selbst beweispflichtig. Die Anforderungen an den Arbeitnehmer sind jedoch geringer als vermutet. Es gelten die Grundsätze der abgestuften Darle- gungs- und Beweislast. Zunächst muss der Arbeit- nehmer vortragen, dass die Voraussetzungen für eine Anrechnung von bereits gewährten Urlaubs- ansprüchen nicht vorliegen. Das bedeutet, dass ihm gegen seinen alten Arbeitgeber noch Urlaubs- ansprüche zustehen würden. Wird das vom neuen Arbeitgeber bestritten, hat der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit seines Verlangens zu beweisen. Als Mittel hierfür genügt eine Urlaubsbescheini- gung des alten Arbeitgebers.
Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH