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URLAUBSANSPRUCH BEI ARBEITGEBERWECHSEL

Arbeitsrecht

Kann man nicht genommenen Urlaub bei einem Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis auch vom neuen Arbeitgeber verlangen?

Ein Urlaubsanspruch gegen den neuen Arbeitge- ber hängt davon ab, inwieweit der alte Arbeitgeber den zustehenden Urlaub bereits gewährt oder ab- gegolten hat.

Eine Frage der Beweislast

Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich darüber zu entscheiden, wer die Beweislast dafür trägt, ob dem Arbeitnehmer aus einem früheren Arbeits- verhältnis noch ein Urlaubsanspruch zusteht, der auf den Urlaub beim neuen Arbeitgeber anzu- rechnen ist. Grundsätzlich wird die Beweislast im Zivilrecht demjenigen auferlegt, der sich auf eine ihm günstige Rechtsfolge beruft.

 

Im Fall des Arbeitnehmers, der einen Urlaubs- anspruch geltend machen möchte, ist deshalb er selbst beweispflichtig. Die Anforderungen an den Arbeitnehmer sind jedoch geringer als vermutet. Es gelten die Grundsätze der abgestuften Darle- gungs- und Beweislast. Zunächst muss der Arbeit- nehmer vortragen, dass die Voraussetzungen für eine Anrechnung von bereits gewährten Urlaubs- ansprüchen nicht vorliegen. Das bedeutet, dass ihm gegen seinen alten Arbeitgeber noch Urlaubs- ansprüche zustehen würden. Wird das vom neuen Arbeitgeber bestritten, hat der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit seines Verlangens zu beweisen. Als Mittel hierfür genügt eine Urlaubsbescheini- gung des alten Arbeitgebers.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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