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BITTE BEACHTEN: GWG GRENZE NUN 800 EURO

Die Obergrenze für die Möglichkeit der Sofortab- schreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird ab 2018 von bisher 410 Euro auf 800 Euro erhöht.

Es handelt sich hierbei um einen Nettobetrag, so dass bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen die Grenze bei Anschaffungskos- ten in Höhe von 856 Euro (inkl. 7 % USt) bzw. 952 Euro (inkl. 19 % USt) liegt.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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