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SO BLEIBEN UNTERNEHMEN LIQUIDE

Corona-Hilfen

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen sind eine große Hilfe für viele Unternehmen, die aktuell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Neben Geldern über die Soforthilfe können Unternehmen jeder Größe von einem leichteren Zugang zu KfW-Krediten profitieren. Soforthilfe von Bund und Ländern.

Das Soforthilfe-Programm des Bundes richtet sich an kleine Betriebe, Selbstständige und Freiberufler und ermöglicht nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Personen. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können einmalig maximal € 9.000 erhalten. Bei einer Beschäftigtenanzahl bis zu 10 Personen werden maximal € 15.000 gewährt. Die Zuschüsse können über drei Monate bezogen werden. Ansprechpartner für das Soforthilfe-Programm des Bundes sind die Landesregierungen. Es lohnt sich zu prüfen, ob das eigene Bundesland noch zusätzliche Hilfsprogramme anbietet, da mehrere Soforthilfe- Programme kombiniert werden können.

KfW-Kredit-reduzierte Risikoprüfung.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt zur Abfederung finanzieller Engpässe durch die Corona-Pandemie spezielle Hilfskredite bereit.

 

Unternehmen jeder Größe profitieren nun von verbesserten Konditionen und vereinfachten Verfahren. Hervorzuheben ist besonders, dass die KfW ihre bisherigen Mindestanforderungen für die Kreditwürdigkeit deutlich reduziert hat. Möglich wird dies durch eine Garantie der Bundesregierung, die in ihrem Volumen auf insgesamt € 822 Mrd. erhöht wurde. Die Garantie bedeutet konkret, dass die KfW den größten Teil der Haftung, genauer gesagt 80 bis 90 %, übernimmt, da sie ihrerseits durch den Bund abgesichert wird.

Mittelständische Betriebe.
Für mittelständische Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern wurde im April nachgebessert, dass die KfW sogar eine Garantie von 100 % übernimmt. Hier entfällt eine Risikoprüfung durch die Bank, das soll das Vergabeverfahren enorm beschleunigen. Der Kredit ist auf 3 Monatsumsätze des Jahres 2019 beschränkt. Es gilt eine Obergrenze von € 500.000 bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und € 800.000 bei größeren Betrieben. Durch dieses Konstrukt können Banken, Sparkassen und andere Finanzierungspartner Kredite viel leichter vergeben.

Ausblick:
Egal ob Sie über einen Antrag über Soforthilfe oder einen KfW-Kredit für Ihr Unternehmen nachdenken, wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

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