VORORT EWIV

Sitemap Kontakt

Kündigungsgrund: Geschäftsidee!

Recht

Die Kündigung von Wohnraum ist nicht nur bei geplanter Wohnnutzung zulässig, sondern auch dann, wenn ein enger Verwandter des Vermieters die Räume gewerblich nutzen will.

Nach den Vorschriften des BGB kann der Vermieter von Wohnräumen Mieter nur kündigen, wenn berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses besteht. Das liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.


Geschäft statt Wohnung
Ein vor dem Landgericht Braunschweig verhandelter Fall zeigt nun, dass der Vermieter durchaus auch in anderen Fällen kündigen darf: Die Ehefrau eines Vermieters wollte eine bisher zu Wohnzwecken vermietete Erdgeschoßwohnung als Tierbedarfshandlung nutzen. Das Landgericht erkannte die deshalb nötige Kündigung als rechtmäßig an.

Grundgesetzlicher Schutz
Die Richter stellten fest, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse habe.

 

Denn auch der Wunsch des Vermieters, die bisher zu Wohnzwecken vermietete Wohnung für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, sei dafür ausreichend. Der Plan, in den betreffenden Räumen ein Gewerbe zu betreiben, sei durch Artikel 12 Grundgesetz geschützt. Danach haben alle Deutschen das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen.
Daraus sei zu entnehmen, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran habe, seinen Beruf an einer bestimmten räumlichen Stelle ausüben zu können.

Dies gilt ausdrücklich auch, wenn nicht der Vermieter selbst, sondern dessen Ehefrau die Wohnung für berufliche Zwecke nutzen will.


Gründe angeben
Wichtig ist, in der Kündigung auch den Grund der Beendigung anzugeben. Das hatte der Vermieter auch beachtet. Er wies in der schriftlichen Kündigung auf die geplante berufliche Nutzung der Ehefrau hin.

Autor/Textnachweis: Infomedia News & Content GmbH

« Zurück

Hier finden Sie uns
Die richtige Anfahrt

Steuerkanzlei Thomas Grashei

Marktplatz 20
89257 Illertissen

Telefon: 0 73 03 / 90 48 33
Telefax: 0 73 03 / 90 48 34
Grashei@stb-grashei.de